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CJS Düren e.V.

Unsere Schießstände - und deren Zulassungen:


Auf unseren Schießständen sind entsprechend § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz folgende Waffen- und Munitionsarten zugelassen:

 

A. 50 Meter-Stand:

8 Schießbahnen für Langwaffen (gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule.

sowie


4 Schießbahnen für Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber .22


 

B. Kurzwaffenstände 1 und 2 mit jeweils 10 Schießbahnen (Zielentfernungen: 25 Meter) für:

I. Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) (gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule. Zusätzlich müssen die zugelassenen Kaliber den in Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.00, entsprechen. Kaliber, bei denen die maximale Bewegungsenergie der Geschosse regelmäßig mehr als 1.500 Joule erreichen kann (z.B. .454 Casull oder .500 S&W) sind generell nicht zugelassen; dies gilt ausdrücklich auch für „heruntergeladene“ Munition. Im Zweifel gelten die nachfolgend unter II. konkret genannten Kaliber


sowie


II. Langwaffen in den Kalibern .22 kurz - .22 Z lang - .22 lfB - .22 lfB,HV - .22 lfB Stinger - .25-20 - .30 Carbine - .32 S&W - .32 S&W long - .32 Colt - .32-20 - .32-40 - .32 long Marlin - .32 Harrington&Richardson, Mag. - .38-40 - .38 S&W - .38 Spezial - .357 Mag - .38/55 - 7,62 Tokarev - 7,62 Nagant - 7,63 Mauser - 7,65 Browning - 7,65 Para - 9mm kurz - 9x18 - 9mm Makarov - 9mm Largo - 9x21 - 9x23 - 9mm Bergmann - 9mm Steyer - 9mm Federal - 9mm FAR - 9mm Luger - .40 S&W - 41 Mag - .44 Spezial - .44 S&W Russ. - .44 Mag - .44-40 Winchester - .44 Colt - .45 Long Colt - 45 ACP - .45 S&W Schofield

(nur) unter folgenden Bedingungen:


1. Bahnen 1 und 10 bleiben ungenutzt. Durch Entfernen bzw. Umhängen der Hülsenfang-einrichtungen werden aus den Bahnen 2/3; 4/5; 6/7 und 8/9 vier zulässige Schießbahnen für Langwaffen.

2. Das zeitgleiche Schießen mit Lang- und Kurzwaffen ist nicht zulässig.

3. Für das Schießen mit Langwaffen ist nur der Stehendanschlag zulässig.

4. Gewehrständer müssen in ausreichender Zahl bereitstehen.

 

C. Langwaffenstand 2 - "laufender Keiler" (Zielentfernung: 50 Meter):

eine Schießbahn für Waffen mit Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber .22

 

D. Luftdruckstand mit 6 Schießbahnen (Zielentfernungen: 10 Meter):

für Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7,5 Joule mit Bleikelchgeschossen im Kaliber 4,5 mm.

sowie

Langwaffen für Randfeuerpatronenmunition (Zimmerstutzen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 30 Joule und mit handelsüblicher Munition mit Blei-Rundkugeln bis Kaliber 4,65 mm

 


 

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist auf allen Schießständen verboten!

 


 

Zur Beachtung: Die Schießstände müssen regelmäßig von Pulverrückständen gereinigt werden (Die Ablagen vor und hinter den Schützen müssen mindestens 1mal im Monat nass abgewaschen werden. Eimer und Schwämme stehen bereit) Dieses wird selbstverständlich von den Schützen in Eigenregie durchgeführt. Die jeweilige Reinigung ist mit Art, Datum und Unterschrift im Reinigungsbuch zu dokumentieren, welches wir führen müssen und auf den Ständen ausliegt. Die Arbeiten sind von den Schützen wahrzunehmen, da unserem Platzwart dies mangels entsprechender fachlicher Ausbildung untersagt ist.

 

Die Nichtbeachtung dieser Reinigungsvorschrift führt aus Sicherheitsgründen zum Schließen der jeweiligen Stände.

 

 

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